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unsere Anlage

Unser Verein gehört nicht dem Verband der Kleingärtner Sachsen-Anhalts an.

Aber auch für uns sind die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes bindend. Dabei kann jeder den Garten nach seinen Vorstellungen gestalten, jedoch muss der kleingärtnerische Charakter erhalten bleiben und gesetzliche Vorschriften beachtet werden.

Nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes darf man natürlich auch in seinem Kleingartenvereins übernachten!

Hier sehen Sie weitere Impressionen aus unserer Anlage:

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Hier ein schneller Blick auf unsere 200 Gärten:

Lageplan

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