Impressum Kontakt Haftungsausschluss

Geschichte des Vereins

Baron Herr von Helldorf

Die Geschichte Vereins
Bereits nach dem 1. Weltkrieg 1918 gab es Anregungen des Ministers für Volkswohlfahrt über den Herrn Landrat in Querfurt an die Stadtväter von Nebra und auch anderen Orts, möglichst viel Land zu erschwinglichen Preisen für Bürger ohne Landbesitz zur Anlegung von Kleingärten bereitzustellen.

Diese Anregungen fanden beim damaligen Bürgermeister Müller vollstes Verständnis und Bereitschaft, für die interessierten Bürger Schrebergärten anzulegen.Diesem Ziel waren bereits Verhandlungen mit dem Baron Herrn von Helldorf
(Foto) vorausgegangen.
Deshalb konnte die Plantagenkommission der Stadt am 19.2.19-20 beschließen, an der Wetzendorfer Straße, hinter dem Friedhof, auf dem von Herrn Helldorf erworbenen Land etwa 80 - 100 Schrebergärten zu errichten.Zur Durchführung aller weiteren erforderlichen Arbeiten wurde ein Kuratorium in folgender Zusammensetzung gebildet: Die Herren Melchior, Saul, Rindelhardt, Andrae, Jährling, Hartmann, Bretnütz, Schmiedehausen und Bürgermeister Müller.Dieses Gremium tagte am 24.2.1920 mit folgendem Ergebnis: Es werden 100 Schrebergärten geschaffen mit einer Größe von je 319 qm. Die Gesamtgartenfläche ist mit einem Holzzaun einzufrieden. Die Einzäunungsarbeiten (560 lfdm) werden vom Zimmermeister Pabst durchgeführt. Dabei wird jeder Haupteingang mit einem verschließbaren Tor versehen, damit die Gartenanlage abgeschlossen werden. Jeder Pächter erhält dafür 1 Schlüssel.In der Gartenanlage ist eine Wasserleitung zu verlegen, wobei 4 Wasserentnahmestellen in den Hauptwegen zu schaffen sind.

Die abgesteckten Gärten werden durch Los vergeben.
Für das Gärten-Kuratorium sind nähere Richtlinien aufzustellen, damit dieses eine mehr selbständige, rechtliche Stellung erhält.Die Stadtverordnetenversammlung nahm am 02.03.1920 von den Beschlüssen des Kuratoriums Kenntnis.
Im Nebraer Anzeiger wurde öffentlich bekanntgegeben, dass die Vergabe der Schrebergärten durch Auslosung über den Magistrat am 17.3.1920 um 3 Uhr nachmittags im Saal des Schützenhauses -bekannt als Volkshaus- erfolgt.
Dem Magistrat oblag es nun auch, die erforderlichen Pachtverträge mit jedem Erwerber abzuschließen (geschehen am 15.04.1920) sowie eine Gartenordnung zu erarbeiten.
Letztere wurde durch Stadtverordnetenbeschluss vom 20.04.1920 genehmigt. Die Pachtzeit erfolgt auf unbegrenzte Dauer und begann am 1.4.1920. Der Pachtpreis betrug jährlich 35,- RM für jeden Garten und war in 2 Raten zu entrichten. Um verantwortungsbewusster, selbständiger und zur weiteren Verbesserung der Gartenanlage selbst arbeiten zu können, hat sich am 27.4.1925 die Gründung des städtischen Schrebergarten-Vereins e. V. vollzogen.Das führte folgerichtig zum Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Stadtgemeinde Nebra und dem Städtischen Schrebergarten-Verein e. V. Nebra.
Die Pachtzeit für 115 Schrebergärten erfolgt rückwirkend vom 1. April 1925 - 31. März 1935. Die jährliche Pacht beträgt 575,- M.
Jeder Pächter hatte jetzt nur noch 10,- M, plus 50 Pfennig jährlich zu zahlen; davon fließen 5,- M in die Kämmereikasse, während die übrigen 5,- M dem Pächter zu notwendigen Instandsetzungsarbeiten überlassen werdenDer Abschluss des Pachtvertrages mit dem Magistrat der Stadt Nebra erforderte die Erarbeitung einer eigenen Vereinssatzung, in der alle Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder festgeschrieben sind.Diese Satzung wurde am 22. April 1925 von der Hauptversammlung genehmigt.

Die Schrebergartenanlage hatte in ihrer Anfangsgröße bis 1945 Bestand.
Danach konnte die Fläche vergrößert werden, so dass die Anlage heute über 203 Gärten verfügt.
Die Vergrößerung erfolgte durch die Übernahme eines Gartengrundstückes aus der Bodenreform (Baron von Helldorf) und den käuflichen Erwerb einer Obstanlage (ehemals P. Pfingst) sowie einer Ackerfläche unmittelbar an die Gartenanlage anschließend zwischen Wetzendorfer Straße und Katzelweg durch die Stadt Nebra.
Darüber hat die Stadt Nebra mit dem Schrebergarten-Verein e. V. einen kostenlosen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die Anforderungen an einen Kleingarten waren 1945/1946 recht groß.
Deshalb gab es konkrete, gesetzliche Bestimmungen über das Kleingarten- und Siedlungswesen und deren Schutz.

Nach der Wende 1990 mussten auch wir uns den neuen Begebenheiten anpassen. Aber auch dies wurde gemeistert.

In der heutigen Zeit ist das Interesse an Kleingärten nicht mehr so groß wie nach dem Kriege. Das bedeutet, nicht alle Gärten sind besetzt und die Altersstruktur verspricht auch keine Besserung.